McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Österreich
 
 

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Homeoffice, wenn er gesundheitliche Bedenken hat?

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Homeoffice, wenn er gesundheitliche Bedenken hat. Nach § 18 Abs 1 ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Wenn ein Arbeitnehmer jedoch gesundheitliche Bedenken hat, kann er nach § 82 Abs 2 ASchG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) den Arbeitgeber auffordern, ihm geeignete Vorkehrungen zu treffen, um seine Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen.

In diesem Zusammenhang kann der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit anregen, im Homeoffice zu arbeiten, wenn dies seiner Meinung nach geeignet ist, seine Gesundheit zu schützen. Der Arbeitgeber muss dann prüfen, ob dies möglich und zumutbar ist.

Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Homeoffice zu gewähren, wenn er gesundheitliche Bedenken hat. Die Entscheidung, ob Homeoffice möglich ist, liegt letztlich beim Arbeitgeber.

Dr. Martin Preslmayr, LL.M.

preslmayr.legal Rechtsanwälte GmbH
Rotenturmstrasse 16-18, 2. Stiege, 7.OG
1010 Wien
Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Zivilrecht, Prozeßführung

Dr. Christoph Naske

Rechtsanwalt Dr. Christoph Naske
Wipplingerstraße 21
1010 Wien
Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Insolvenzrecht

Dr. Clemens Illichmann

Alpenstraße 54
5020 Salzburg
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht