Ja, in Österreich haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln. Dieses Recht ist im österreichischen Familienrecht verankert.
Laut § 159 Abs 1 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) haben Großeltern, Geschwister und andere nahe Angehörige ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Dieses Recht kann nur dann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist.
Das Oberlandesgericht Wien hat in einem Urteil vom 24. Juni 2015 (Az. 12 R 144/15x) festgestellt, dass das Recht auf Umgang der Großeltern ein wichtiger Bestandteil des Kindeswohls ist und dass die Ablehnung des Umgangs durch die Eltern nur dann gerechtfertigt ist, wenn dies aus triftigen Gründen zum Schutz des Kindes erforderlich ist.
Das Bundesministerium für Justiz hat in einem Erlass vom 22. August 2017 (GZ. BMJ-151.101/0003-III/2017) festgestellt, dass das Recht auf Umgang der Großeltern ein eigenständiges Recht ist, das unabhängig von den Rechten der Eltern besteht.
Insgesamt ist das Recht auf Umgang der Großeltern in Österreich anerkannt und wird von den Gerichten geschützt, wenn es dem Wohl des Kindes dient.