Ja, es gibt Ausnahmen, bei denen eine Ehe auch ohne Trennungsjahr geschieden werden kann. Gemäß § 55 Abs 1 Ehegesetz (EheG) kann eine Ehe auf Antrag eines Ehegatten geschieden werden, wenn die Ehe zerrüttet ist. Die Zerrüttung der Ehe wird vermutet, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben (§ 55 Abs 2 EheG).
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel. So kann die Scheidung auch ohne Trennungsjahr erfolgen, wenn:
* ein Ehegatte den anderen Ehegatten geschlagen oder misshandelt hat (§ 55 Abs 3 Z 1 EheG);
* ein Ehegatte den anderen Ehegatten oder ein Kind der Ehegatten in einer Weise behandelt hat, dass die Fortsetzung der Ehe für den anderen Ehegatten unzumutbar ist (§ 55 Abs 3 Z 2 EheG);
* ein Ehegatte sich weigert, die Ehe fortzusetzen, und der andere Ehegatte dies als unzumutbar empfindet (§ 55 Abs 3 Z 3 EheG);
* die Ehegatten sich einvernehmlich auf die Scheidung einigen und beide Ehegatten persönlich vor Gericht erscheinen (§ 55a EheG).
Es ist jedoch zu beachten, dass die Scheidung auch in diesen Fällen nur dann ohne Trennungsjahr erfolgen kann, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind und das Gericht die Scheidung ausspricht.