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Darf der Vermieter eine Untervermietung einfach verbieten?

Grundsätzlich hat der Mieter gemäß § 33 Abs 1 MRG (Mietrechtsgesetz) das Recht, den Mietgegenstand ganz oder teilweise einem Dritten zu überlassen, wenn der Vermieter seine Zustimmung erteilt hat. Der Vermieter kann die Zustimmung jedoch nur verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen, die gegen die Überlassung sprechen.

Ein einfaches Verbot der Untervermietung durch den Vermieter ist daher nicht möglich. Der Vermieter muss vielmehr im Einzelfall prüfen, ob wichtige Gründe gegen die Überlassung sprechen, und kann dann die Zustimmung verweigern.

Das Oberlandesgericht Wien hat in einem Urteil vom 24.11.2011 (10 R 144/11a) festgestellt, dass ein generelles Verbot der Untervermietung in einem Mietvertrag unwirksam ist, wenn es nicht auf wichtigen Gründen beruht.