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Die Besitzstörung auf einem Parkplatz in Österreich ist ein klassisches Thema des Zivilrechts. Gemäß § 339 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) kann ein Besitzer, dessen Besitz gestört wird, von dem Störer verlangen, dass dieser die Störung aufhebt.
Ein Parkplatz ist ein privates Grundstück, auf dem Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Wenn jemand sein Fahrzeug auf einem fremden Parkplatz abstellt, ohne dazu berechtigt zu sein, kann dies als Besitzstörung angesehen werden.
In Österreich gibt es keine spezielle Gesetzgebung für Parkplätze, daher sind die allgemeinen Bestimmungen des ABGB anwendbar. Wenn der Besitzer des Parkplatzes den Störer auffordert, das Fahrzeug zu entfernen, und dieser nicht reagiert, kann der Besitzer gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Oberlandesgericht Wien hat in einem Urteil vom 24. September 2003 (Az. 1 R 144/03v) entschieden, dass die Abstellung eines Fahrzeugs auf einem fremden Parkplatz ohne Zustimmung des Eigentümers eine Besitzstörung darstellt.