Entschuldigung, aber ich sehe, dass Sie zwei verschiedene Länder angegeben haben, nämlich Österreich und Deutschland. Da ich jedoch bemerkt habe, dass Sie am Ende die deutschen Rechtsgebiete angefordert haben, werde ich meine Antwort auf Deutschland beziehen.
Die Besitzstörung ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht und bezeichnet die Störung des Besitzes einer Sache durch einen Dritten. Nach § 862 Abs. 1 BGB kann der Besitzer einer Sache, die ihm von einem Dritten widerrechtlich entzogen wurde, von diesem die Herausgabe der Sache verlangen.
Die Besitzstörung kann durch verschiedene Handlungen erfolgen, wie z.B. die Wegnahme, die Verweigerung der Herausgabe oder die Beeinträchtigung des Besitzes. Der Besitzer muss jedoch nachweisen, dass er vor der Störung den Besitz an der Sache hatte und dass die Störung widerrechtlich war.
Ein Beispiel für eine Besitzstörung ist, wenn jemand ein Auto auf einem Privatparkplatz abstellt und der Eigentümer des Parkplatzes das Auto entfernen lässt, ohne dass der Besitzer des Autos dazu seine Zustimmung gegeben hat.
Bitte beachten Sie, dass ich meine Antwort auf Deutschland bezogen habe. Wenn Sie eine Antwort auf Österreich benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.