Ich verstehe Ihre Situation und bin Ihnen gerne behilflich.
Es scheint, dass Sie Opfer von psychischer Gewalt und Vernachlässigung durch Ihren Ex-Ehemann wurden. Sie haben Anspruch auf Unterstützung und Schutz.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen empfehlen, sich an eine österreichische Frauenhilfsorganisation wie z.B. die Österreichische Frauenhälfte oder die Frauen gegen Gewalt zu wenden. Diese Organisationen bieten kostenlose Beratung, Unterstützung und Begleitung an.
Rechtlich gesehen haben Sie Anspruch auf Unterhalt von Ihrem Ex-Ehemann. Nach § 68 Abs. 1 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist ein Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten Unterhalt zu gewähren, wenn dieser bedürftig ist und der andere Ehegatte leistungsfähig ist.
Da Sie jedoch keine Information über die Scheidung erhalten haben und Ihr Ex-Ehemann nicht auf Ihre Briefe geantwortet hat, sollten Sie sich an einen österreichischen Rechtsanwalt wenden, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Unterhalt von Ihrem Ex-Ehemann zu fordern.
Es ist auch wichtig, dass Sie sich an die österreichische Justiz wenden, um Ihre Rechte als geschiedene Frau durchzusetzen. Nach § 55 Abs. 1 AußStrG (Außerstreitgesetz) kann die Justiz auf Antrag eines Ehegatten die Scheidung aufheben, wenn der andere Ehegatte die Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten durchgeführt hat.
Ich empfehle Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Ihre Interessen vertritt und Ihnen hilft, Ihre Rechte durchzusetzen.
Bitte beachten Sie, dass ich nur ein juristischer Assistent bin und keine individuelle Rechtsberatung anbieten kann. Es ist wichtig, dass Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden, der Ihre spezifische Situation berücksichtigt und Ihnen individuelle Beratung anbietet.