Voraussetzungen
Um eine Unterlassungsklage wegen Beleidigung einzureichen, müssen Sie nachweisen, dass Sie von einer anderen Person beleidigt wurden und dass diese Beleidigung rechtswidrig war. Die Beleidigung kann in Form von Worten, Schriften oder anderen Äußerungen erfolgen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für eine Unterlassungsklage wegen Beleidigung in Österreich ist § 1330 Abs 1 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), der besagt, dass jede Person, die durch eine andere Person in ihrer Ehre verletzt wurde, Anspruch auf Unterlassung hat.
Verfahren
Um eine Unterlassungsklage wegen Beleidigung einzureichen, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
1. Klageerhebung: Erheben Sie Klage bei einem zuständigen Gericht in Österreich, indem Sie einen Antrag auf Unterlassung stellen.
2. Beweisführung: Legen Sie Beweise vor, die die Beleidigung belegen. Dies können Zeugenaussagen, Dokumente oder andere Beweismittel sein.
3. Gerichtsverfahren: Das Gericht wird dann über Ihren Antrag entscheiden und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung erlassen, die dem Beklagten untersagt, die beleidigende Äußerung zu wiederholen.
Rechtsprechung
Das Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seinem Urteil vom 14. März 2017 (6 Ob 22/17x) festgestellt, dass eine Beleidigung auch durch eine Äußerung in sozialen Medien erfolgen kann.
Quellen
* § 1330 ABGB
* OGH-Urteil vom 14. März 2017 (6 Ob 22/17x)