Arbeitsministerium legt Entwurf zum Gesetz „Neuregelungen im SGB II und SGB III zur Umsetzung von Vorhaben der Wachstumsinitiative im Bereich Arbeitsmarkt“ vor
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Arbeitsministerium legt Entwurf zum Gesetz „Neuregelungen im SGB II und SGB III zur Umsetzung von Vorhaben der Wachstumsinitiative im Bereich Arbeitsmarkt“ vor
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Das BMAS legt den Entwurf zum Gesetz „Neuregelungen im SGB II und SGB III zur Umsetzung von Vorhaben der Wachstumsinitiative im Bereich Arbeitsmarkt“ vor, darin sind eine Reihe deutlich verschärfende Regelungen enthalten. So die schärferen Zumutbarkeitsregeln (bis 3 Std. Pendelzeit), Verkürzung der Vermögenskarenz auf 6 Monate, Sanktionen immer in Höhe von 30%, auch bei Meldeversäumnissen, Schwarzarbeit als Sanktionstatbestand, Einführung eines verpflichtenden Integrationspraktikums, bis hin zur Verpflichtung der Jobcenter Schwarzarbeits-Verdachtsfälle an die Zollverwaltung melden zu müssen.
Im Rahmen der Verbändebeteiligung wurde neben 64 anderen Beteiligten auch Tacheles angefragt, dazu innerhalb von drei Tagen eine Stellungnahme abzugeben. Ohne Vorwarnung ging Freitag gegen 14 Uhr die Aufforderung zur Stellungnahme ein, mit Fristsetzung Montag 16 Uhr. Bei den angefragten Stellungnahmen handelt es sich um eine Stellungnahme nach § 47 (1) GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Die GGO bestimmt, dass der Entwurf einer Gesetzesvorlage den Beteiligten möglichst frühzeitig zuzuleiten ist.
Der Verein Tacheles, der Paritätische Gesamtverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit und die Bundesverbraucherhilfe haben aufgrund der 3-Tagesfrist entschieden, in diesem Verfahren keine Stellungnahme abzugeben. Die Anhörung von Verbänden und Expert*innen darf nicht zu einem bloßen Ritual degradiert werden. Wir werden uns diesem respektlosen und unverschämten Spiel entziehen und protestieren auf das Schärfste gegen dieses Verfahren!
Hier geht es zum Gesetzesentwurf: https://t1p.de/2259k
2. Bündnis "AufRecht bestehen" mobilisiert gegen die Unterdeckung bei den Unterkunftskosten
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Aus dem Aufruf: „Trotz der katastrophalen Situation auf dem Wohnungsmarkt gelten für Menschen, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, wieder Obergrenzen für eine „angemessene Miete“. Diese waren während der Coronapandemie zeitweilig ausgesetzt worden. Anfang dieses Jahres endete dann für viele die Karenzzeit in Bezug auf die Kosten der Unterkunft.
Wenn die Miete zu hoch ist, werden Betroffene aufgefordert, die Wohnkosten zu senken, was angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt nahezu unmöglich ist. Nach erfolgten Kürzungen muss ein Teil der betroffenen Leistungsberechtigten die Miete aus den Regelsätzen zum Lebensunterhalt finanzieren. Einer kleinen Anfrage der Gruppe der Linkspartei im Bundestag zufolge bestand 2023 bei über 300.000 Haushalten eine Lücke von durchschnittlich 107 Euro zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Wohnkosten“
Diesen zur Gänze hier: https://t1p.de/ekjvi
Hier noch eine Arbeitshilfe des Bündnisses zu Kostensenkungsaufforderungen für Beziehende von Bürgergeld (SGB II) sowie Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) sowie Beratende im Bereich der Existenzsicherung entwickelt: https://t1p.de/bpj7g
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Mitarbeitende in der sozialen Arbeit & verwandten Berufen haben häufig mit Klient:innen zu tun, welche eine nicht unerhebliche Schuldensumme angehäuft haben.
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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. Nein zum europarechts- und verfassungswidrigen “Sicherheitspaket”!
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PRO ASYL fordert die Abgeordneten der Ampel-Koalition auf, das sogenannte Sicherheitspaket abzulehnen. Die vermeintlichen Sicherheitsmaßnahmen führen vor allem zur weiteren Entrechtung schutzsuchender Menschen. Sie beenden nicht die Unsicherheiten in unserem Land wie das Erstarken der Rechtextremen, extremistische Attentate und die Krisen innerhalb der Regierungsparteien.
Mehr: https://t1p.de/42r0d
4. Zur allgemeinen Info: BVerfG zur Kostenübernahme für Untätigkeitsklage - auch Behörden müssen Fristen einhalten
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Weil das Jobcenter zu langsam war, erhob eine Hartz-IV-Empfängerin Untätigkeitsklage. Absolut zu Recht, so das BVerfG, denn es gebe für Bürger keine Pflicht, Behörden gesondert auf Fristabläufe hinzuweisen.
Mehr: https://t1p.de/4xxdp und Pressemitteilung des BVerfG: https://t1p.de/nkzpr
5. Neue Weisungen der BA zur Teilhabe am Arbeitsleben von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen im SGB II
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Ab 01.01.2025 geht die Zuständigkeit für die Förderentscheidung und Finanzierung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen im SGB II, bei denen die BA der zuständige Rehabilitationsträger ist, von den JC auf die AA vollständig über. Die JC bleiben weiterhin für die aktive Kundenbetreuung sowie Integration zuständig und können zusätzlich bestimmte SGB-II-Leistungen erbringen. Um der gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden, wurden bestehende Prozesse zur Zusammenarbeit weiterentwickelt und verbindliche Fallberatungen / Fallbesprechungen eingeführt.
Dazu die zentrale Weisung: https://t1p.de/tuf06
Sowie Anlage 1 (Wegweiser zum Kundenprozess Reha SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 01.01.2025) dazu: https://t1p.de/gr4v3
und Anlage 2 (Der Kundenprozess Reha SGB II): https://t1p.de/wjyeq
6. Aufruf zum Sozialprotest in NRW: kommt am 13. November 2024 nach Düsseldorf
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Die Landesregierung plant für ihren Haushalt 2025 Kürzungen im Sozialbereich von über 83 Millionen Euro ein. Das wäre der größte soziale Kahlschlag seit Jahrzehnten. Wir wollen das nicht hinnehmen und rufen am 13. November 2024 zur Demonstration aller Sozialorganisationen in Nordrhein-Westfalen gegen die Sparpläne der Landesregierung auf!
Am 13. November 2024in Düsseldorf, ab 10:30 Uhr: Protestmarsch vom Hauptbahnhof Düsseldorf zum Landtag
Hier geht es zum Protestaufruf: https://t1p.de/5jb2k
7. Tacheles sucht MitstreiterInnen in der Beratung
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Ein tolles Team braucht Unterstützung: Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns dauerhaft in die ehrenamtliche Beratungsarbeit einzusteigen und sich zu engagieren.
Selbstverständlich werden unsere Mitarbeitenden für die Sozialberatung fundiert ausgebildet und geschult. Und so können bei uns auch Menschen mitarbeiten, die nicht zwingend vom Fach sein müssen. Lediglich die Bereitschaft zu lernen, die Fähigkeit zum strukturierten Denken und Kenntnisse am PC sollten vorhanden sein.
Da die Beratung bei uns vor Ort stattfindet, wäre es natürlich super, wenn ihr aus Wuppertal oder den unmittelbaren Nachbarstädten kämt.
Und so läuft es ab: jeweils mittwochs und donnerstags finden ab 09:15 Uhr unsere Fallbesprechungen statt. Eine Teilnahme an mindestens einem dieser Termine sollte für euch zeitlich möglich sein, denn hier werden Beratungsstrategien besprochen und die Aufgaben dafür verteilt.
Die eigentliche Beratung findet dann danach statt. Manchmal telefonisch, manchmal mit Termin. Manchmal reicht ein Anruf, in anderen Fällen zieht sich die Beratung über einen längeren Zeitraum. Neue Menschen im Team arbeiten eine Zeitlang mit einem erfahrenen Teammitglied zusammen.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei gine@tacheles-sozialhilfe.org melden.
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Kontakt: info@thome-sozialrecht.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 30./31. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 11./12. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 09./10. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 16./17. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 04./05. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 25./26. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 16./17. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 19. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 19. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 18. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 18. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 18. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 21. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2024 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 21./22. Oktober 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ivqyk
- 17./18. Februar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9rotn
- 07./08. April 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ct9yi
15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 04. Nov. 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/adjb8
- 20. Januar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/r520d
- 19. Mai 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8
16. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterscheide zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.
- 10. März 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9zpql
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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