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Änderungsbeschluss der Bundesregierung zum Covid-19 Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz und Regelung zum SGB II/SGB XII-Leistungsanspruch von Ukrainegeflüchteten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Änderungsbeschluss der Bundesregierung zum Covid-19 Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz und Regelung zum SGB II/SGB XII-Leistungsanspruch von Ukrainegeflüchteten
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Nun liegt der abschließende Gesetzestext zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz vor, damit dann u.a. die Entscheidung, dass die Einmalzahlung von nunmehr 200 EUR zum 01.Juli 2022 gezahlt werden soll und die Neuregelungen für Ukraine-Geflüchteten. Stichworte hierzu: SGB II/SGB XII statt AsylbLG, SGB II auch mit Ukraine-Fiktionsbescheinigung, BAföG, Wohnsitzregelung § 12a, Rechtsgrundlage für Zuweisungsenstcheidungen nach § 24 usw
Den kompletten Gesetzestext, mit Zusammenfassung der aktuellsten Änderungen zu den Ukrainer*innen: https://t1p.de/ho7a7
Bundestag dazu: https://t1p.de/41qj
BMAS dazu: https://t1p.de/zvi8

2. Kurzzusammenfassung der Regelungen der „Vereinfachten Antragstellung“ für die Ukrainegeflüchteten
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Für die Ukrainegeflüchteten gelten ab dem 01. Juni die SGB II/SGB XII – Regeln. Hierbei gibt es derzeit eine Reihe von Ausnahmeregelungen die dann zu berücksichtigen sind.

Diese Regelungen gelten für alle Bewilligungsabschnitte, die bis 31.Dez.2022 begonnen haben (§ 1 Abs. 1 Nr. VZVV). Da nach § 74 Abs. 1 SGB II – E die SGB II – Bewilligungszeiträume auf längstens sechs Monate zu verkürzen sind, gelten dort die Regeln der vereinfachten Antragstellung für den BWZ Juni – Nov. 2022 und Dez. 2022 – Mai 2023.
b. Vermögenseinsatz nur bei erheblichem und verfügbarem Vermögen, so § 67 Abs. 2 SGB II/§ 141 Abs. 2 S. 2 SGB XII.
Beim Schonvermögen gelten für eine Person 60.000 € als nicht erhebliches Vermögen, zzgl. 30.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungsabschnitts wird keine Vermögensprüfung nachgeholt! Laut Weisung der BA sind nur die kurzfristig verwertbaren Vermögensgegenstände wie Barmittel, Sparguthaben, Tagesgelder, Wertpapiersparpläne und -depots, sowie Kunstwerke oder Edelmetalle zu berücksichtigen. Nicht in die Prüfung einzubeziehen sind die nicht kurzfristig verwertbare, bzw. frei verfügbare Vermögensbestände (FW 67, Nr. 1.2, https://t1p.de/vivih ). Dazu gehören werden sämtliche Immobilien in der Ukraine, da diese im Krieg nicht kurzfristig verwertbar sein werden oder auch Immobilien, in denen derzeit noch Angehörige wohnen. Zu diesem geschützten Vermögen gehören auch Kfz. Hier der Link zur Umsetzung der Regelungen im SGB XII: https://t1p.de/5j4q und https://t1p.de/sj3v0
c. Gelten die Regeln der Angemessenheitsfiktion von Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII (§67 Abs. 1 SGB II/§ 141 Abs. 3 SGB XII), das bedeutet, dass jede Unterkunft als angemessen gilt, auch wenn sie teurer ist als die jeweiligen örtlichen Angemessenheitswerte und das Jobcenter/Sozialamt somit diese Kosten zu übernehmen hat (LSG Bayern 28.7.2021 – L 16 AS 311/21 B ER; LSG NRW 13.9.2021 - L 19 AS 1295/21 B ER; LSG Schleswig-Holstein 11.11.2020 – L 6 AS 153/20 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen 29.9.2020 - L 11 AS 508/20 B ER; LSG Sachsen- Anhalt 7.3.2022 - L 4 AS 40/22 B ER ). Bisher nicht eindeutig geklärt ist, ob das Jobcenter/Sozialamt auch bei Unangemessenheit der Unterkunftskosten die Wohnungsbeschaffungskosten wie Kautionen zu übernehmen hat. Diesseitig wird dies vertreten.

Ich denke, diese Sozialschutzpaketregelungen werden einiges für die Ukrainegeflüchteten vereinfachen, aber es ist nicht nachzuvollziehen, warum Ukrainegeflüchtete anders behandelt werden als beispielsweise Kriegsflüchtlinge aus Syrien. Daher sollte und muss nun endlich das diskriminierende AsylbLG abgeschafft werden, denn Kriegsflüchtlinge sind Kriegsflüchtlinge, seien sie aus der Ukraine, Syrien, Türkei oder Afghanistan.

4. Stefan Sell zur zunehmenden Energiearmut und Offener Brief von Tacheles
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Stefan Sell beschäftigt sich mit der Sicherung des „Energie-Existenzminimums“, arbeitet den dahinterliegenden Sachverhalt raus, nimmt Bezug auf die Alarmrufe, der LAG der NRW Jobcenter, den Hilferuf des Sozialdezernenten aus Essen und den offenen Brief von Tacheles dazu.
Die Infos von Stefan Sell gibt es hier: https://t1p.de/o7f0
Den Offener Brief von Tacheles an Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil und das BMAS zu Maßnahmen zur Abwendung von Energiearmut bisher unbekannten Ausmaßes.
In dem offenen Brief werden dezidiert konkrete Handlungsmöglichkeiten für Herrn Heil und das BMAS aufgezeigt, wie Energiearmut zu begegnen ist und die Rechtsprechung des BVerfG umgesetzt werden kann. Den offenen Brief gibt es hier: https://t1p.de/yw7il

5. Erhöhter Pfändungsfreibetrag ab Juli 2022, mit Rückwirkung auf Jan. 2022
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Der Finanzausschuss hat sich am 25.4.2022 mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (Drs. 20/1333) befasst. Dort ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten! Dies hätte folgende Auswirkungen auf die neue Pfändungstabelle ab 1.7.2022, damit müsste der Pfändungsfreibetrag auf 1.330,16 Euro steigen. Mehr dazu hier: https://t1p.de/o77wd

6. GGUA: Leistungsansprüche von Unionsbürger*innen: Neuere Gerichtsentscheidungen
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Die sozialrechtliche Ausgrenzung von Unionsbürger*innen ist in den letzten Wochen aufgrund der Ukraine-Thematik ziemlich in den Hintergrund gerückt. In der Beratungspraxis bleibt das Thema jedoch weiterhin virulent, denn nach wie vor müssen Unionsbürger*innen zum Teil ohne jegliche Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Deutschland leben. Zwischenzeitlich gibt es einige neue Gerichtsentscheidungen zu bestimmten Fragen von Leistungsansprüchen, die für die Beratung nicht unwichtig sein könnten. Infos auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/aa7yq und aktuelle Rechtsprechungsübersicht zu Unionsbürger*innen: https://t1p.de/p9wq

7. Neue Weisungen der BA
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Ich konnte wieder mal die ein oder anderen „Schätzchen“ bei der BA ausgraben:

- Handbuch: Rechtsbehelfsverfahren in der BA - Fachliche Weisungen für Angelegenheiten nach dem SGG, Download: https://t1p.de/bzoi1
- VABest zum SGB II vom 08.09.2021, Download: https://t1p.de/y4jy
- VABest zu anderen Ansprüchen vom 13.08.2020, Download: https://t1p.de/notp2
- KEBest zum SGB III vom 30.07.2018, Download: https://t1p.de/ckhh

Das Handbuch zum Rechtsbehelfsverfahren in der BA umfasst umfassend das Sozialverwaltungsverfahren. Behördliches Expertenwissen.
Die VABest’s beinhalten die Regelungen zur Veränderung von Ansprüchen und Änderung von Verträgen und Vergleiche, also alles das, wie mit behördlichen Forderungen umzugehen ist.

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
Jetzt wichtig für die Menschen die die Ukraine Geflüchteten supporten.

- 08./09. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 26./27. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 17./18. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 05./06. Dez. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

8. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 16. – 20. Mai 2022 als Online-Seminar (noch 4 Plätze frei)
- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20./21. Juni 2022 als Online-Seminar (noch 5 Plätze frei)
- 29./30. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21./22. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis (eintägig und ab Juli zweitägig)
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt

- 26./27. Juli 2022 als Online-Seminar
- 28./29. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 23. Mai 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar
- 16. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 25. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 19. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 31. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 04. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
- 28. Juli 2022 als Online-Seminar
- 28. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n


14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 10. Juni 2022 als Online-Seminar
- 24. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

15. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 15. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 22. Nov. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 16. Nov. 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 17. Nov. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.
- 23./24. August 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 24. Mail 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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