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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Bußgeld wegen Blitzer-App

In Deutschland finden sog. "Blitzer-Apps" guten Absatz - dies, obwohl die Blitzer-Apps nach der Straßenverkehrsordnung verboten sind. Die Blitzer-App wird auf dem smartphone installiert und soll dort ihre Dienste tun:

Die Blitzer-App warnen Autofahrer vor stationären oder auch festen Geschwindigkeitsmessungen oder Abstandsmessungen.
§ 23 Abs. 1b StVO: ":.. (1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).".
Ob die App tatsächlich funktioniert ist nach Rechtsprechung einiger Obergerichte dabei nicht relevant. Vielmehr komme es auf die Zweckbestimmung an.
Diese Verkehrsordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Gegen einen Bußgeldbescheid ist die Möglichkeit des Einspruchs gegeben. Der Einspruch muss binnen einer Frist von 2 Wochen nach Zugang eingelegt werden!
Die Rechtsprechung erscheint zweifelhaft und bedarf sicherlich noch weiterer Überprüfung.

Gerne berate ich Sie sofort, wenn Sie einen solchen Bußgeldbescheid erhalten haben erhalten haben, lege den Einspruch ein, begründe diesen und führe wen erforderlich auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Strafverteidiger, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

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